Die weltweite Ausbreitung des Coronavirus beeinträchtigt die Wirtschaft weltweit im allgemeinen und Ihr Unternehmen im besonderen ganz erheblich.
Der Stillstand kompletter Märkte und mehrwöchige "Shut down" führt zu empfindlichen Umsatzeinbrüchen, Störungen der Lieferketten und zum Teil zum Stillstand kompletter Branchen.
Der Bund, die Länder und die Kommunen haben zur Abfederung dieser erheblichen Auswirkungen verschiedene staatliche Hilfsprogramme aufgelegt und durch die sogenannten „Corona-Gesetze“ zahlreiche Erleichterungen des unternehmerischen „Pflichtenhefts“ geschaffen (z.B. Aussetzung von Insolvenzantragspflichten, Steuerstundungen oder Aussetzung von Mietzahlungen).
Viele Einzelunternehmer oder Führungsorgane der Kapitalgesellschaften sehen sich derzeit mit der Frage konfrontiert, welche Möglichkeiten es generell gibt, ob diese auf das eigene Unternehmen überhaupt Anwendung finden und wie diese beantragt werden können.
In dieser Zeit bietet Ihnen Salus Law Hilfe einen Überblick über die Möglichkeiten zu bekommen und die richtigen Hilfen für Ihr Unternehmen in Anspruch zu nehmen. ich untertsütze Sie praxisnah und schnell.
Ich helfe Ihnn bei folgenden Fragen :
Ich berate Sie unbürokratisch, schnell und effizient über Ihre Möglichkeiten und unterstütze Sie bei der Antragstellung, sodass Sie sich schnell wieder auf das Wesentliche in Ihrem Unternehmen konzentrieren können.
Melden Sie sich für eine kostenlose telefonische Erstberatung unter : 0201-6122051
• Hilfsprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
• Hilfsprogramme der Landesbanken Wirtschaftsstabilisierungsfonds „Corona-Soforthilfen“
• Steuererleichterungen
• Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen
• Kurzarbeitergeld
• Arbeitsrecht
• Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
• Stundungen in Dauerschuldverhältnissen